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1. Geschichte des Mittelalters - S. 324

1872 - Münster : Coppenrath
1 324 seinen Nebenlndern Mhren, Schlesien und der Lausitz war nicht in diese Kreisverfassung aufgenommen, da das Haus Oesterreich die unumschrnkte Herrschast dieser Lnder hatte. Auch Preußen und die Schweiz waren dem Reichskammergerichte nicht unterwor-fen. In jedem der zehn Kreise war ein Hauptmann mit einigen Rthen bestellt, um den Landfrieden zu berwachen und die Ur-theile des Kammergerichts zu vollstrecken. Sobald es nothwendig war, bot dieser auch jedesmal die bewaffnete Mannschaft, das so-genannte Kriegscontingent, auf. Durch diese und hnliche durch-greifende Maregeln wurde Ruhe und Ordnung dauerhaft begrn-det. Es verlor aber Deutschland durch diese Eintheilung in Kreise immer mehr an Einheit. In Frankreich hatte sich mit der Zeit alle Macht und Kraft der einzelnen Vlkerschaften um die Krone, als ihren einzigen Mittelpunkt, vereinigt; in Deutschland aber geschah seit der Regierung der frnkischen Kaiser, welche sich ihrer Macht zu unklug bedienten, gerade das Gegentheil. Die Glieder sonderten sich von Zeit zu Zeit mehr von ihrem Haupte ab, und der erste Fürst der Christeuheit wurde einer der allerschwchsten. Jeder Erz st ist Salzburg it. o. 3) Der schwbis ch e das von Friedrich Iv. zu einem Herzogthnin erhobene Wrteinberg, die Markgrafschaft Baden; die Frstenthnmer Hohenzollern, Siechtenftein, Frstenberg; die Bisthmer Eon-stanz und Augsburg; die Reichstdte lllut, Heilbronn, Reutlingen, Mein-fingen ii. a 4.) Der frnkische die Bisthmer Bamberg nrd Wrz-brg; die Markgrasschaft Ansbach und Bairenth; die Grafschaften Henne-berg, Erbach, Wertheim u. a.; die Reichstdte Nrnberg, Schweinfurt u.a. 5) Der flirrheinische oder nieberrheinische die Kur-Pfalz, die Erz-bisthmer Trier, Kol, Mainz; das Fiirsteutl,um Nassau und die Grafschaft Isenburg. 6) Der oberrheinische die Bisthmer Worms, Speyer, Straburg u. a.; das Herzgthum Pfalz-Zweibrcken nebst anderen zur Rheinpfalz gehrigen Besitzungen aus dem linken Rheinufer (z. B. Simmern); die Lanbgrafschastcn Hessen (Darmstadt und Kassel); Seulingen, Salm it. a ferner die Reichstdte Frankfurt, Wetzlar it. a. 7) Der n ieb crrhe in ischwestflisch e die Bisthmer Mnster, Osnabrck, Paderborn, die Abtei Corvey it. a.; die Herzogtmer Jlich, Cleve, Berg; die Grafschaften Oldenburg, Lippe, Waldeck u. a.; die Reichstdte Aachen, Dortmund und Kln. 8) Der oberf chfifche bic Knrfrstenthiner Sachsen imb Brandenburg; ferner Thringen, Schwarzburg, Reich, Anhalt, Mansfeld und das Herzogthnin Pommern. 9) Der niebevsschfische die Herzogtlnimer Braunschweig. Mecklenburg, Lanenbnrg, Holstein; die Reichstdte Lbeck, Gosla^ Magdeburg, Mhlhausen, Hamburg und Bremen. 10) Der bur-g u ii b i f ch e die Franche Comt6, die sterreichisch - spanischen Niederlande, Holland und Belgien.

2. Geschichte der neueren Zeit - S. 25

1861 - Münster : Coppenrath
25 Schlesien und der Lausitz war nicht in diese Kreisverfassung ausgenommen, da das Haus Oesterreich die unumschränkte Herrschaft dieser Länder hatte. Auch Preußen und die Schweiz waren dem Neichskammergerichte nicht unterworfen. In jedem der zehn Kreise war ein Hauptmann mit einigen Räthen be- stellt, um den Landfrieden zu überwachen und die Urtheile des Kammergerichts zu vollstrecken. Sobald es nothwendig war, bot dieser auch jedesmal die bewaffnete Mannschaft, das so- genannte Kreiscontingent, auf. Durch diese und ähnliche durch- greifende Maßregeln wurde die Ruhe und Ordnung dauerhaft begründet. Es verlor aber Deutschland durch diese Eintheilung in Kreise immer mehr an Einheit. In Frankreich hatte sich rheinischen und schwäbischen Besitzungen der Habsburger. 2. Der bayerische das Herzogthum Bayern, die Oberpfalz, das Fürstenthum Neuburg, das Erzstift Salzburg u. a. 3. Der schwäbische das von Friedrich Iv. zu einem Hcrzogthum erhobene Würtemberg, die Mark- grafschast Baden; die Fürstenthümer Hohenzoilern, Liechtenstein, Fürstcn- berg; die Bisthümer Konstanz und Augsburg; die Reichsstädte Ulm, Hcilbronn, Reutlingen, Memmingen u. a. 4. Der fränkische die Bis- thümer Bamberg und Würzburg; die Markgrafschaft Ansbach und Baircuth; die Grafschaften Henneberg, Erbach, Wertheim u. a.; die Reichsstädte Nürnberg, Schweinfurt u. a. 5. Der kurrheinische oder nie der rheinische die Kur-Pfalz, die Erzbisthümer Trier, Köln, Mainz; das Fürstenthum Nassau und die Grafschaft Isenburg. 6. Der ober- rheinische die Bisthümer Worms, Speier, Straßburg u. a.; das Herzogthum Pfalz-Zweibrücken nebst anderen zur Rheinpfalz gehörigen Besitzungen auf dem linken Nhcinufer (z. B. Simmern); die Landgraf- schaften Hessen (Darmstadt und Kassel); Leiningen, Salm u. a., ferner die Reichsstädte Frankfurt, Wetzlar u. a. 7. Der niederrheinisch- westfäli sche die Bisthümer Münster, Osnabrück, Paderborn, die Abtei Corvay u. a.; die Herzogthümcr Jülich, Cleve, Berg; die Grafschaften Oldenburg, Lippe, Waldeck u. a.; die Reichsstädte Aachen, Dortmund und Köln. 8. Der ob er sächsische die Kurfürstentümer Sachsen und Brandenburg; ferner Thüringen, Schwarzburg, Neuß, Anhalt, Mansfeld und das Herzogthum Pommern. 9. Der ni edersächsifche die Her- zogtümer Braunschweig, Mecklenburg, Laucnburg, Holstein; die Reichs- städte Lübeck, Goslar, Magdeburg, Mühlhausen, Hamburg und Bremen. 10. Der b u r g u n d i sch e die österreichisch-spanischen Niederlande, Holland und Belgien.

3. Geschichte der neueren Zeit - S. 406

1861 - Münster : Coppenrath
die an Oesterreich wieder abgetretenen Provinzen — Würz- burg, Aschaffenburg, Ansbach und Bayreuth so wie die über- rheinische Pfalz unter dem Namen Rheinbayern. Hanno- ver bekam Oftfriesland, das ehemals preußisch gewesen war, und wurde zum Königreiche erhoben. Die übrigen deutschen Staaten behielten im Ganzen die zur Zeit des Rheinbundes gewonnenen Grenzen. Die Fürsten von Weimar, Olden- burg, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg- Strelitz wurden zu Großherzogen erhoben, und von den freien Städten blieben Frankfurt a. M., Hamburg, Lübeck und Bremen bestehen. An die Stelle des alten aufgelöscten deutschen Reiches trat jetzt der deutsche Bund, eine enge Verbindung aller deutschen Staaten, zur Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlands und der Unverletzlichkeit der einzelnen Bundesglieder. Dieses neue Verhältniß wurde am 8. Juni 1815 durch die Bundesacte feierlich besiegelt. In diesem vereinigten sich sämmtliche deutsche Staaten, 39 an Zahl. Mit der Regelung der Bundesangelegenheiten wurde eine zu Frankfurt a. M. beständig tagende Versammlung be- auftragt, bestehend aus Gesandten der 39 Staaten unter dem Vorsitze von Oesterreich. Jedoch theilten sich die Ge- sandten dergestalt in die Stimmen, daß nur die elf größeren Staaten je eine volle, die übrigen aber nur je eine halbe oder Viertelstimme erhielten. Alle Bundesglieder verpstichte- ten sich, keinen Krieg und keine fremden Bündnisse gegen den Bund selbst oder gegen Bundeöglieder einzugchen. Innere Streitigkeiten unter dcn Bundesgliedern selbst sollten durch Austräge entschieden werden. Gegen das Ausland sollte der Staatcnbünd eine Gesammtmacht bilden, und ein Bundes- hcer von 300,000 Mann in zehn einzelnen Corps stellen, zu welchem jeder Staat nach dem Verhältnisse der Bevöl- kerung seinen Beitrag liefert. Die Festungen Luremburg, Mainz und Landau wurden zu Vundesfestungen erklärt. —

4. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 21

1840 - Münster : Coppenrath
21 durch seine treue Hingebung und Aufopferung in den Tagen der Noch und Gefahr bewies, wie sehr es der Achtung seiner Menschen- rechte von Seiten der Regierung werth sei. 6- Fortgang der Reformation. Man hatte denken sollen, diese traurigen Ereignisse, welche mit der Reformation so enge zusammenhingen, hatten ihrer Aus- breitung große Hindernisse in den Weg legen müssen; nichts desto weniger hatte sie ihren Fortgang und schied von Zeit zu Zeit noch mehre Lehren und Einrichtungen der alten Kirche von sich aus. Die Messe wurde abgeschafft, und der Gottesdienst in deutscher Sprache gehalten; die Mönche ihrer Gelübde entbunden, und jedem die Freiheit ertheilt, das Kloster zu verlassen. Allen Geistlichen ward die Ehe gestattet; Luther selbst vermahlte sich mit einer aus- getretenen Nonne, Katharina von Bora. Von den sieben Sakramenten der katholischen Kirche behielt er nur zwei bei. Der damalige König von England, Heinrich Viii., schrieb deshalb eine lateinische Abhandlung gegen ihn, in welcher er die Lehre der katholischen Kirche von den sieben Sakramenten vertheidigte. Er erhielt dafür vom Papste den ehrenvollen Titel: tleleusoi- fidei— Vertheidiger des Glaubens, — gleichwie die Könige von Frankreich schon seit langer Zeit durch den Titel der Aller christ- lichen, und die Könige von Spanien durch den der Katholi- schen ausgezeichnet worden waren. Auch der gelehrte Erasmus aus Rotterdam, früher ein Freund Luther's und warmer Anhänger der Reformation, trat jetzt öffentlich gegen Luther auf und bereuete, dessen Sache durch frühere Schriften befördert zu haben. Allein die Reformation hatte schon zu tiefe Wurzel gefaßt, als daß sie jetzt noch hatte ausgerottet werden können. Die neue Kirchengemeinde beschränkte sich bald nicht bloß auf das Gebiet der Kurfürsten; sie fand auch nach und nach in Sachsen, Thüringen, Hessen, Mecklenburg, einzelnen Theilen von Braunschweig, in dem Ordenslande Preußen, — welches dadurch im Jahre 1525 in ein erbliches Herzogthum für den deutschen

5. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 213

1840 - Münster : Coppenrath
213 Spitze der sächsischen Reiterei in das preußische Fußvolk und nahm schreckliche Rache an den Feinden seines Landes. Die ergrimmten Sachsen gaben keine Gnade, sondern hieben und stachen Alles nieder; fast die ganze königliche Garde blieb aus dem Platze. Mit frischem Muthe erneuerten auch die Ostreicher den Angriff; bald ward die Niederlage und Flucht der Preußen allgemein. Durch diese Niederlage bei Kollin gingen alle früher errun- genen Vorthcile wieder verloren. Friedrich mußte die Belagerung von Prag sogleich aufheben und sich mit seinem geschlagenen Heere durch die Lausitz nach Sachsen ziehen. Die Ostreicher nahmen ganz Böhmen und bald auch Schlesien in Besitz. Ja, einer ihrer Generale, Haddik, wagte sich mit viertausend Reitern bis vor die Thore von Berlin und brandschatzte die Stadt. Zugleich war jenes Unglück für Friedrich's Feinde das Signal zu einem allgemeinen Angriffe. Die Russen drangen plündernd und raubend in das östliche Preußen ein, die Schweden nahmen Pommern in Besitz, und zwei französische Heere unter dem Prinzen Soubise und dem Marschall d'etrees sielen in Hannover und Hessen ein. Der letztere schlug am 26. Juli bei Hastenbeck, nicht weit von Hameln, den Herzog von Eumberland, der hier ein englisch- deutsches Heer befehligte, und zwang ihn zu dem schmachvollen Vertrage zu Kloster Seven (9. September), vermöge welchem der Herzog Hannover, Braunschweig und Hessen den Franzosen cinraumte und sein Heer aufzulösen versprach. Der Prinz Soubise und die Reichstruppen drangen nach Sachsen vor, um dieses Land von den Preußen zu befreien. Friedrich's Lage schien verzweiflungs- voll. Er theilte sein Heer in mehre Hausen, um bei günstiger Gelegenheit loszuschlagen. Mit einem derselben wandte er sich gegen die Franzosen, um den Fortschritten derselben Einhalt zu thun. In Gotha trafen, die Preußen zuerst mit ihnen zusammen. Friedrich hatte von der Herzogin von Gotha geheime Nachricht erhalten, daß Soubise nebst der ganzen Generalität sich in das herzogliche Schloß eingelegt hatte, und daß sie leicht übersatten werden könnten. Und sogleich sprengte der preußische General Seidlitz mit fünfzehnhundert Reitern nach Gotha. Es war

6. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 23

1871 - Münster : Coppenrath
— 23 Zeit noch mehre Lehren und Einrichtungen der alten Kirche von sich aus. Die Messe wurde abgeschafft und der Gottesdienst in deutscher Sprache gehalten; die Mönche ihrer Gelübde entbunden, und jedem die Freiheit ertheilt, das Kloster zu verlassen. Allen Geistlichen ward die Ehe gestattet; Luther selbst vermählte sich mit einer ausgetretenen Nonne, Katharina von Bora. Von den sieben Sakramenten der katholischen Kirche behielt er nur zwei bei, die Taufe und das Abendmahl (unter beiden Gestalten). Der damalige König von England, Heinrich Viii., schrieb deshalb eine lateinische Abhandlung gegen ihn, in welcher er die Lehre der katholischen Kirche von den sieben Sakramenten vertheidigte. Er erhielt dafür vom Papste den ehrenvollen Titel: defensor fidei — Vertheidiger des Glaubens, — gleichwie die Könige von Frankreich schon seit langer Zeit durch den Titel der Allerchristlichsten, und die Könige von Spanien durch den der Katholischen ausgezeichnet worden waren. Auch der gelehrte Erasmus aus Rotterdam, früher ein Freund Luther's und warmer Anhänger der Reformation, so lange es galt, bloß Mißbräuche abzustellen, trat jetzt öffentlich gegen Luther auf und bereuete, dessen Sache durch frühere Schriften befördert zu haben. Die neue Kirchengemeinde beschränkte sich bald nicht bloß aus das Gebiet des Kurfürsten; sie fand auch nach und nach in Sachsen, Thüringen, Hessen, Mecklenburg, einzelnen Theilen von Vraunschiveig, in dem Ordenslande Preußen — welches dadurch im Jahre 1525 in ein erbliches Herzogthum für den deutschen Hochmeister Albrecht von Brandenburg verwandelt wurde, — wie auch in Dänemark und Schweden Eingang. — Nicht unbedeutende äußere Vortheile erwuchsen den einzelnen Fürsten aus der Einführung der Reformation in ihre Staaten. Alle Verbindung mit Rom ward dadurch aufgehoben; die Rechte, welche früher die Bischöfe ausgeübt hatten, erhielten sie jetzt selbst und wurden so freie und unumschränkte Herrscher ihrer Staaten. Aach kamen sie durch die Aufhebung

7. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 241

1871 - Münster : Coppenrath
— 241 — östliche Preußen ein und erfochten am 30. August einen Sieg bei Großjügerndorf unweit Welau über den preußischen General Lehmann. Die Schweden nahmen Pommern in Besitz, und zwei französische Heere unter dem Prinzen Sou bise und dem Marschall b'etrc-es fielen in Hannover und Heffen ein. Der letztere schlug am 26. Juli bei Hastenbeck, nicht weit von Hameln, den Herzog von Cumberlaud, der hier ein englisch-deutsches Heer befehligte, und zwang ihn zu dem schmachvollen Vertrage zu Kloster Seeveu (8. September), vermöge welchem der Herzog Hannover, Braunschweig und Hessen den Franzosen einräumte und sein Heer aufzulösen versprach. Der Prinz Soubise und die Reichstruppeu brangen nach Sachsen vor, um bieses Laub von beit Preußen zu befreien. Friebrich's Lage erschien verzweiflungsvoll. Er theilte sein Heer in mehre Haufen, um bei günstiger Gelegenheit loszuschlagen. Mit einem derselben wanbte er sich gegen die Franzosen, um den Fortschritten berselben Einhalt zu thun. In Gotha trafen die Preußen Zuerst mit ihnen zusammen. Friedrich hatte von bet Herzogin von Gotha geheime Nachricht erhalten, daß Soubise nebst der ganzen Generalität sich in das herzogliche Schloß eingelegt hätte, "nd daß sie leicht über fallen werden könnten. Und sogleich sprengte der preußische General Seidlitz mit fünfzehnhundert •Heitern nach Gotha. Es war gerade Mittag, und die Franzo-fen ließen es sich bei reichbesetzten Tischen guter Dinge sein, als Seidlitz vor den Thoren erschien. Die sechstausend Franken, die in der Stadt lagen, dachten an keinen Widerstand, sondern verließen erschrocken ihre rauchenden Schüssel und flohen |u solcher Eile aus der Stadt, daß von den hereinstürmenben Preußen nur wenige Soldaten, aber besio mehr Friseurs, Komödianten, Köche und Kammerbiener gefangen, und ganze Kisten voll wohlriechender Wasser und Pomaden, auch eine Menge Haarbeutel, Pndermäntel und Sonnenschirme erobert wurden; ein Beweis, welche Ueppigkeit damals im französischen La 9er herrschte! Triumphirenb kehrten die Reiter mit der gewachten Beute von biesent lustigen Zuge zurück. Weiter'« Weltgcsch. Iii. 22. Aufl. iß

8. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 380

1871 - Münster : Coppenrath
— 380 — Herrschaft stehenden Provinzen nicht verbunden wurde. Holland wurde mit den ehemaligen österreichischen Niederlanden (Belgien) vereinigt und unter Wilhelm von Oranien zum Königreich der Niederlande erhoben. Von den deutschen Staaten erhielt Oesterreich die jetzigen Königreiche Jllyrien und Dalmatien, das lombardisch venetiani-sche Königreich, ferner Tirol, Voralberg, Salzburg, das Jnn-und Hausruckvieitel mit seinem ehemaligen Antheil an Galizien zurück. Preußen erhielt für feine ehemaligen polnischen ßänbtr fast die Hälfte von Sachsen und außerbem noch von Polen das jetzige Großherzogthum Posen, nebst Danzig, Schwedisch-Pommern sammt Rügen (für Lauenburg), einen großen Theil Westfalens und beinahe den ganzen Nieberrhein von Mainz bis Aachen, so daß seitdem Preußen die meisten deutschen Unterthanen hat. Bayern erhielt für die an Oesterreich roieber abgetretenen Provinzen — Würzburg, Aschassen-burg, Ansbach und Bayreuth so wie die überrheinische Pfalz unter dem Namen Nheinbayern. Hannover bekam Ostfriesland, das ehemals preußisch gewesen war, und wurde znin Königreiche erhoben. Die übrigen deutschen Staaten behielten im Ganzen die zur Zeit des Rheinbunbes gewonnenen Grenzen. Die Fürsten von Weimar, Oldenburg, Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz würden zu Großherzogen erhoben, und von den freien Städten blieben Frankfurt a. M., Hamburg, Lübeck und Bremen bestehen. An die Stelle des alten ausgelöseten beutfchen Reiches trat jetzt der deutsche Bunb, eine enge Verbinbung aller beutfchen Staaten, zur Erhaltung der inneren und äußeren Sicherheit Deutschlanbs und der Unverletzlichkeit der einzelnen Bnn-besglieder. Dieses neue Verhältniß wurde am 8. Juni 1815 durch die Bundesacte feierlich besiegelt. In diesem vereinigten sich sämmtliche deutsche Staaten, 39 an der Zahl. Mit der Regelung der Bundesangelegenheiten wurde eine zu Frankfurt a. M. beständig tagende Versammlung beauf-

9. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 447

1871 - Münster : Coppenrath
— 447 — Hannover hatte seine Truppen bei Göttingen versammelt und wollte durch Kurhessen nach Süden ziehen, um sich mit den Bayern und den übrigen Bundestruppen zu vereinigen. Da aber dieser Weg durch die Einnahme Kasse-ls bereits versperrt war, schlug er eine etwas östlichere Richtung ein über Gotha und Eisenach. Auf diesem Zuge aber wurde er mit seinem Heere von den Generalen Manteuffel und Göben umzingelt. Diese boten ihm freien Abzug an, wenn er sein Heer entlassen wollte. Der König jedoch verwarf dieses Anerbieten Und suchte über Langensalza einen Rückweg nach Hannover. Hier bei Langensalza kam es am 27. Jnni zu einem höchst blutigen Kampfe. Die Hannoveraner erfochten den Sieg, aber der Sieg brachte keine Rettung, da sie wegen des Zuzuges großer feindlicher Streitkräfte von einem neuen noch stärkeren Angriffe bedroht wurden. Unter diesen Umständen schloß der König Georg am 29. Jnni eine Kapitulation, gemäß welcher seine Truppen entwaffnet und entlassen wurden, er selbst aber nach Wien sich begab. Während der kriegerischen Vorgänge hier in Westen waren zwei preußische Armeen, die eine unter dem Prinzen Friedrich Carl von Görlitz ans, die andere unter Herwarth von Bitte nseld ein der Elbe hinauf zu gleicher Zeit in das Königreich Sachsen eingerückt und hatten, da der König mit seinen Truppen bereits nach Böhmen gezogen war, um mit Oesterreich sich zu vereinigen, das ganze Land bis ans die Festung Königstein ohne Schwertstreich besetzt. Am 23. Juni rückten beide Armeen in verschiedener Richtung in Böhmen ein und vereinigten sich nach einigen kleineren Gefechten bei Müuchen-grätz, wo sie am 28. Juni über die Sachsen und Oesterreicher Unter Clam Gallas den ersten größeren Sieg gewannen. Auch eitte Armee unter dem Kronprinzen von Preußen war in zwei Abtheilungen durch die Gebirgspässe von Glatz und Landshut Ül Böhmen eingerückt und hatte durch siegreiche Gefechte sich ken Weg nach Königiuhof gebahnt. Aber eine Vereinigung

10. Geschichte der neueren und neuesten Zeit - S. 452

1871 - Münster : Coppenrath
— 452 — Preußen, 4 auf Sachsen, je 2 auf Mecklenburg, Oldenburg, Braunschweig und Sachsen-Weimar, je 1 auf die übrigen Bundesglieder. Der Reichstag besteht aus 300 Mitgliedern, je eines auf 100,000 Einwohner. Sie werden direct vom Volke auf drei Jahre gewählt und erhalten keine Vertretungskosten. Das Bundespräsidium führt Preußen. Dieses vertritt den Bund bei auswärtigen Staaten, erklärt int Namen des Bundes Krieg und Frieden, schließt Bündnisse und Verträge mit freinden Regierungen. In Bundesangelegenheiten beruft es den Bundesrath und den Reichstag, vertagt und schließt sie, verkündet die Bundesgesetze und überwacht ihre Durchführung. Es ernennt auch den Bundeskanzler, welcher den Vorsitz und die Geschäftsleitung im Bundesrathe hat. Die Land-und Seemacht steht in Krieg und Frieden unter dem Oberbefehle des Königs von Preußen. Die Flaggen aller Schiffe, wie auch die Wappenschilde, führen die schwarz-weiß-roihe Farbe. Mit den süddeutschen Staaten Bayern, Würternberg, Baden und Hessen-Darmstadt ist ein Zoll- und Haudelsverein geschlossen, und die Angelegenheiten desselben werden in einem besonderen Zollparlament berathen. Zugleich ist im Stillen ein Schutz- und Trutzbündniß gebildet gegen jeden feindlichen Angriff. 107. Der französisch-deutsche Krieg 1870 und 1871. Veranlassung des Krieges. — Die erfolgreichen Siege Preußens in dem deutschen Kriege vom Jahre 1866 über Oesterreich und die mit demselben verbündeten deutschen Für" steu hatten alle Erwartungen Frankreichs weit übertroffen und die Eifersucht seines stolzen und übermüthigen Kaisers Napoleon Iii. im vollsten Maaße angeregt. Anscheinend im A"* fange ruhiger Zuschauer in diesem Kriege unter Beobachtung einer auffällig strengen Neutralität, mochte er doch auf andere Erfolge und am Ende noch auf eine Einmischung Frankreichs in die deutsche Sache gerechnet haben, um daun auch aus die-
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